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Die Vorgabe des Arbeitskreis Vermittlerrichlinie (AK-Empfehlung) bietet Ihnen einen empfohlenen Mindestschutz. Heute erfüllen alle wichtigen Tarife diese Vorgaben. Zu Ihrer Sicherheit sollten Sie diese Mindestvorgaben wählen.
Sollen Aufräumungs-, Abbruch-, Bewegungs- und Schutzkosten mitversichert sein?
nein
ja (EU)
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Es ist z. B. der Abtransport von Schutt nach einem Brand mitversichert.
Mitversicherung von Überspannungsschäden?
nein
ja (EU)
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Geht z.B. Ihre Heizungsanlage durch ein Gewitter kaputt, wird der Schaden bis zur angegebenen Summe erstattet.
Sollen Feuer-Nutzwärmeschäden mitversichert sein?
nein
ja (EU)
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Im Wäschetrockner entzündet sich die Kleidung beim Trocknen. Die Schäden die dadurch am Gebäude entstehen sind versichert, genau wie Folgeschäden.
Sollen Mehrkosten in Folge behördlicher Auflagen und Wiederherstellungsbeschränkungen mitversichert sein?
nein
ja (EU)
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Entschädigt werden Mehrkosten infolge behördlicher Auflagen bis zur vereinbarten Entschädigungsgrenze.
Ist das Gebäude ständig genutzt?
ja
nein - kein Versicherungsschutz möglich
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Das Gebäude ist nur versichert wenn es ständig bewohnt wird. Auch teilweise Leerstände sind der Versicherung mitzuteilen?
Gibt es auf dem Versicherungsgrundstück oder in einer Entfernung von unter 10 m Betriebe / Lager, von denen eine erhöhte Feuergefahr ausgeht?
nein
ja
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Es ist möglich, dass Versicherer bei erhöhtem Risiko den Vertrag ablehnen.
Steht Ihr Gebäude unter Denkmalschutz?
nein
ja
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Gebäude unter Denkmalschutz müssen besonders versichert werden. Meist ist ein Wertgutachten erforderlich.
Sind Fußbodenheizungen vorhanden?
nein
ja
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Fußbodenheizungen sind meist kostenfrei eingeschlossen.
Sind Schwimmbäder vorhanden?
nein
ja (wird vom Rechner nicht beachtet)
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Schwimmbäder sind mit einem Aufpreis je nach Größe zu versichern.
Sind Fotovoltaikanlagen vorhanden?
nein
ja (eventl. extra Versicherung notwendig)
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Fotovoltaikanlagen sind je nach Anbieter unterschiedlich versichert.
Sind sonstiges Zubehör und sonstige Grundstücksbestandteile (z.B. Einfriedungen, Carports, Gewächs- und Gartenhäuser, Gartenbeleuchtungen etc.) vorhanden?
nein
ja
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Je nach Anbieter unterschiedlich versichert - Siehe Leistungsvergleich.
Befinden sich Gasleitungen im Haus?
nein
ja
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Diese Vorgabe hat keinen Einfluss auf das Ergebnis oder den Versicherungsschutz.
Sollen Wasserzuleitungsrohre und Heizungsrohre auf dem Versicherungsgrundstück mitversichert sein?
nein
ja (EU)
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Mitversichert sind Frost- und sonstige Bruchschäden an Wasserzuleitungs- und Heizungsrohren, die auf dem Versicherungsgrundstück verlegt sind. Dies gilt nicht für Rohre, die ausschließlich gewerblichen Zwecken dienen.
Sollen Wasserzuleitungsrohre und Heizungsrohre außerhalb des Versicherungsgrundstückes mitversichert sein?
nein
ja (EU)
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Versichert sind Frost- und sonstige Bruchschäden an Wasserzuleitungs- und Heizungsrohren, die außerhalb des Versicherungsgrundstücks verlegt sind und der Versorgung versicherter Gebäude oder Anlagen dienen, soweit der Versicherungsnehmer dafür die Gefahr trägt. Dies gilt nicht für Rohre, die ausschließlich gewerblichen Zwecken dienen.
Mitversichern der Ableitungsrohre außerhalb des Gebäudes auf dem Versicherungsgrundstück?
nein
ja
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Dieser Einschluß ist in guten Tarifen kostenfrei enthalten.
Mitversichern der Ableitungsrohre außerhalb des Versicherungsgrundstückes?
nein
ja
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Dieser Einschluss hat meist eine Höchstentschädigung und Sie müssen dafür teilweise Prüfberichte vorlegen.
Soll die Beseitigung einer Rohrverstopfung mitversichert sein?
nein
ja
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Es sind Kosten für die Beseitigung von Rohrverstopfungen innerhalb des versicherten Rohrsystems mitversichert.
Soll Wasserverlust in Folge von Rohrbrüchen mitversichert sein?
nein
ja
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Mitversichert gilt ein Flüssigkeitsverlust anläßlich eines ersatzpflichtigen Schadens.
Schäden durch Anprall von Landfahrzeugen?
nein
ja
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Fährt ein KFZ gegen Ihr Haus und es entsteht ein Schaden am Haus, wird dieser ersetzt.
Sollen Schäden durch Graffiti mitversichert sein?
nein
ja
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Unbekannte besprühen Ihr Gebäude mit Farbe. Die Kosten für die Beseitigung wird erstattet.
Sollen Gebäudebeschädigungen durch einen Einbruch mitversichert sein?
nein
ja
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Einbrecher beschädigen Teile Ihres Gebäudes.
Soll Rückreisekosten aus dem Urlaub mitversichert sein?
nein
ja
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Wenn ein erheblicher Versicherungsfall eintritt werden Fahrtmehrkosten aus dem Urlaub ersetzt.
Sollen die Kosten für das Beseitigen umgestürzter Bäume mitversichert sein?
nein
ja
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Der Versicherer ersetzt die notwendigen Kosten für das Entfernen, den Abtransport und die Entsorgung durch Blitzschlag oder Sturm umgestürzter Bäume auf dem Versicherungsgrundstück, soweit eine natürliche Regeneration nicht zu erwarten ist. Bereits abgestorbene Bäume sind von der Versicherung ausgeschlossen.
Sollen Kosten für die Dekontamination von Erdreich mitversichert sein?
nein
ja
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Wenn nach einem Schaden Erdreich verseucht ist und gereinigt / entsorgt werden muß.
Wünschen Sie für Ihr Gebäude eine Allgefahrendeckung?
nein
ja - bieten ganz wenige Tarife
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Bei der Allgefahrendeckung handelt es sich um einen weitreichenden, über die Leistungen einer klassischen Versicherung hinausgehenden Versicherungsschutz. Auf die gewohnte Aufzählung von versicherten Gefahren, z. B. Feuer, Leitungswasser oder Sturm, wird verzichtet: Schäden – Zerstörung, Beschädigung und Abhandenkommen von versicherten Gegenständen – gelten als Folge aller Gefahren als versichert, soweit diese nicht explizit vom Versicherungsschutz ausgenommen sind.